Um die Nachprüfbarkeit der in der Hausarbeit gemachten Aussagen zu gewährleisten, müssen Quellentexte und Werke anderer Autoren, die in der Hausarbeit wörtlich oder sinngemäß zitiert werden, belegt werden.
Diese Pflicht erfüllt man durch die Nennung der sogenannten bibliographischen Angaben (z.B. Name des Autoren, Titel des Werkes), die nach festen Regeln, den Zitierregeln, angeordnet werden.
Lexikonartikel werden nach folgender Zitierregel in den Fußnoten und Literaturverzeichnis belegt.
Eine Festschrift ist meist eine Aufsatzsammlung, die einem Wissenschaftler anlässlich eines runden Geburtstages von seinen Schülern und Kollegen gewidmet wird.
Eine Dissertation – umgangssprachlich auch Doktorarbeit genannt – wird nach der folgenden Zitierregel im Literaturverzeichnis einer Hausarbeit aufgeführt.
Wer in seiner Hausarbeit aus einem Artikel zitieren möchte, der in einer Zeitung erschienen ist, kann diesen nach folgender Zitierregel im Literaturverzeichnis belegen.
Anders als bei einem Aufsatz in einem Sammelband wird bei einem Aufsatz, der in einer Zeitschrift veröffentlicht wurde, nicht der Erscheinungsort genannt. Stattdessen werden Angaben zum Titel der Zeitschrift und zum ihrem jeweiligen Jahrgang gemacht.
Zusätzlich zu den bibliographischen Angaben einer Monographie werden noch der Titel des Werkes, der Herausgeber und die genauen Seitenzahlen, unter denen der Aufsatz zu finden ist, genannt.
Eine Monographie – also ein eigenständiges und meist von einem einzelnen Autoren verfasstes Werk – wird grundsätzlich nach folgender Zitierregel in den Fußnoten und im Literaturverzeichnis belegt:
Wer in seiner Hausarbeit einen Artikel, eine Rezension oder eine Quelle, die auf einer Internet-Seite veröffentlicht worden ist, zitieren möchte, kann dies grundsätzlich genau so tun, als wenn das Dokument in gedruckter Form veröffentlicht wurde.