Grundsätzlich sollte man versuchen, Hausarbeiten mit möglichst wenigen Abkürzungen zu verfassen. Trotzdem kann es bei einigen Hausarbeits-Themen sinnvoll sein, vermehrt Abkürzungen zu verwenden, um den Lesefluss zu erhöhen. Die verwendeten Abkürzungen müssen dann im Abkürzungsverzeichnis erläutert werden.
Ein eigenes Abkürzungsverzeichnis ist aber selbst in juristischen Hausarbeiten, in denen häufig mit Abkürzungen gearbeitet wird, nicht unbedingt erforderlich. Hier kann im Literaturverzeichnis auf ein allgemein gebräuchliches, gedrucktes Abkürzungsverzeichnis Bezug genommen werden.
Steht kein gedrucktes Abkürzungsverzeichnis zur Verfügung oder enthält die Hausarbeit Abkürzungen, die nicht in dem gedruckten Verzeichnis enthalten sind, sollte man der Hausarbeit ein eigenes Abkürzungsverzeichnis hinzufügen.
Abkürzungen im Text der Hausarbeit
Jeder Fachbegriff, der in der Hausarbeit abgekürzt werden soll (beachte auch den Hinweis zu allgemein bekannten Abkürzungen), wird bei der ersten Verwendung in der Hausarbeit ausgeschrieben und danach in Klammern die Erklärung angefügt. Bei einer erneuten Verwendung des Begriffes braucht dann nur die Abkürzung benutzt werden:
„Diese Rechtsauffassung bestätigte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit seinem Urteil. Mit dem aktuellen Urteil setzt das BVerfG damit seine bürgerfreundliche Rechtssprechung fort.“
Die auf diese Weise erläuterten Abkürzungen werden dann in das Abkürzungsverzeichnis, das nach dem Inhaltsverzeichnis und vor dem Textteil der Hausarbeit positioniert wird, aufgenommen.
Aufbau eines Abkürzungsverzeichnisses
Das Abkürzungsverzeichnis selbst ist zweispaltig aufgebaut: In der linken Spalte werden in alphabetischer Reihenfolge die in der Hausarbeit benutzten Abkürzungen aufgelistet. In der rechten Spalte stehen die entsprechenden Auflösungen.
Ein Muster-Abkürzungsverzeichnis mit Abkürzungen bekannter Bücher der Bibel könnte z. B. so aussehen:
Was gehört nicht in das Abkürzungsverzeichnis?
Anders als Fachausdrücke, deren Bedeutung sich Fachfremden nicht auf den ersten Blick erschliesst, gehören allgemein übliche Ausdrücke wie „z. B.“ oder „usw.“ nicht in das Abkürzungsverzeichnis. Zu den Begriffen, die nicht erläutert werden müssen, gehören auch bibliographische Angaben, die in der Hausarbeit benutzt werden.
Daher solltest du folgende Abkürzungen nicht im Abkürzungsverzeichnis erklären:
- a. a. O. = am angegebenen Ort
- Bd. = Band (z.B bei mehrbändigen Lexika)
- ders. = derselbe Autor (bei Aufzählung mehrerer Werke desselben Autors
- d. h. = das heisst
- ebd. = ebenda (bei mehrmaligem Zitieren der selben Seite)
- f. = die angegebene und die folgende Seite (S. 384 f. = S. 384 und 385)
- ff. = die angegebene und die beiden folgenden Seiten (S. 384 ff. = S. 384 – 386)
- Hrsg. = Herausgeber
- hrsg. v. = herausgegeben von
- o. O. = ohne Ortsangabe
- o. J. = ohne Jahresangabe
- S. = Seite
- Sp. = Spalte
- s. = siehe
- u. a. = und andere
- usw. = und so weiter
- unv. Man. = unveröffentlichtes Manuskript
- vgl. = vergleiche
- z. B. = zum Beispiel
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